OrthoPraxisGreifswald Dr. med. Gilbert Engel
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Stoßwellenbehandlung

Bis zum heutigen Tage sind fokussierte extrakorporale Stoßwellen Systeme die einzige Medizintechnologie, die punktgenau, mit variablen Eindringtiefen und vollkommen non-invasiv einen mechanisch wirkenden Impuls im Körper erzeugen können. Extrakorporale Stoßwellen sind als ein mechanischer Stressor zu verstehen, der in der Lage ist, biochemische Veränderungen in lebenden Geweben herbeizuführen. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und Publikationen, auch unter Nutzung der fokussierten Piezo-Stoßwelle, haben die Wirksamkeit der ESWT belegt. Durch den erfolgreichen Einsatz in weitreichenden Indikationsgebieten nahm die ESWT ihren festen Platz im konservativen Behandlungsspektrum von Ärzten ein.

Die fokussierte Piezo-Stoßwelle, mit ihren einzigartigen Eigenschaften, gehört heute zu den meistverkauften Stoßwellensystemen weltweit. Konsequent haben wir dabei an Weiterentwicklungen und Innovationen gearbeitet, die neue und erweiterte Einsatzgebiete ermöglichen. Dabei haben wir besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von verschiedenen Fokuszonen in Größe/Volumen, Stärke und Eindringtiefe gelegt. Auf der Basis von single- und doublelayer Piezotechnologien entwickelten wir beispielsweise weltweit einzigartige linienförmig fokussierende Therapiequellen, die ein deutlich größeres Behandlungsvolumen erlauben.

(https://www.elvation.de/piezo-stosswelle/eswt/)

ESWT zur Behandlung des plantaren Fersensporns


Die Behandlung der Fasciitis plantaris mit Stoßwellen wird jetzt von den Kassen gezahlt

Die Behandlung der Fasciitis plantaris mit Stoßwellen wird jetzt von den Kassen gezahlt

© Shutterstock/Aksanaku

In der Orthopädie wird die ESWT schon länger genutzt, wurde aber lange nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Fasciitis plantaris ist eine schmerzhafte Entzündung der Sehnenplatte der Fußsohle, die gerne bei Fersensporn auftritt. Hier wird nun eine dreimalige Stoßwellentherapie für den betroffenen Fuß von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • die Schmerzen bestehen länger als sechs Monate und schränken maßgeblich in der Alltags-Mobilität ein
  • Schmerzmedikamente helfen nicht dauerhaft
  • Einlagen und Dehnungsübungen wurden angewandt und sind ebenfalls nicht ausreichend

(https://www.apotheken-umschau.de/therapie/therapiearten/stosswellentherapie-eswt-744531.html)

Darüber hinaus hilft die Stoßwellentherapie an chronisch entzündeten Sehnen und Sehnenansätzen Schmerzen zu lindern und das Gewebe zu regenerieren. Bei Muskelverhärtungen und Faszienproblematiken kann die Stoßwellen ebenso Beschwerden lindern.

Indikationen: 

  • Achillessehnenentzündung
  • Patellasehnenentzündung
  • Tennisarm
  • Golferellenbogen
  • Schienbeinkantensyndrom
  • Fersensporn
  • Patellaspitensyndrom
  • schmerzhaften Muskelverspannungen
  • Schulterschmerzen (Kalkschulter)
  • Piriformis-Syndrom
  • Tractus iliotibilais-Syndrom
  • Schmerzen am Trochanter major (Hüftschmerzen)

    Die Stoßwellentherapie wird im 2,3-fachen Satz abgerechnet. Die Abrechnung der Leistung        erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche                            Leistungsabrechnung. Die private Krankenversicherung übernimmt nach Antragstellung in          der  Regel die Kosten der Therapie. Allerdings ist eine Anfrage bei der Krankenkasse im              Vorfeld trotzdem zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten        der Behandlung nicht, mit Ausmahme bei der Behandlung des plantaren Fersensporns.

    Es handelt sich darüber hinausd um eine individuelle Gesundheitsleistung. 

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